Ausschreibung für Honorarkräfte
Honorarverträge können z. B. mit folgenden Personen abgeschlossen werden:
- Lehrkräften im Ruhestand
- Lehrkräften ohne Anstellung beim Freistaat Thüringen
- Lehramtsstudierenden mit Erstem Staatsexamen bis zur Einstellung als Lehramtsan-wärterin oder Lehramtsanwärter
- Personen mit therapeutischen Berufsabschlüssen
- Personen mit sozialpädagogischen Berufsabschlüssen
- Personen mit Qualifikationen im sportlichen Bereich wie Übungsleiter oder Trainer
- Personen, die im Besitz der Jugendleitercard oder Übungsleitercard sind
- Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen (z.B. Erzieherinnen und Er-zieher aus Kindertagesstätten, Lehramtsstudierende fortgeschrittener Semester, Dozenten an Musikschulen, Diplompsychologen)
- Schülerinnen und Schüler
(Auszug aus Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schulbudgets in den Jahren 2018 und 2019)