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Ausschreibung für Honorarkräfte

Honorarverträge können z. B. mit folgenden Personen abgeschlossen werden:

  • Lehrkräften im Ruhestand
  • Lehrkräften ohne Anstellung beim Freistaat Thüringen
  • Lehramtsstudierenden mit Erstem Staatsexamen bis zur Einstellung als Lehramtsan-wärterin oder Lehramtsanwärter
  • Personen mit therapeutischen Berufsabschlüssen
  • Personen mit sozialpädagogischen Berufsabschlüssen
  • Personen mit Qualifikationen im sportlichen Bereich wie Übungsleiter oder Trainer
  • Personen, die im Besitz der Jugendleitercard oder Übungsleitercard sind
  • Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen (z.B. Erzieherinnen und Er-zieher aus Kindertagesstätten, Lehramtsstudierende fortgeschrittener Semester, Dozenten an Musikschulen, Diplompsychologen)
  • Schülerinnen und Schüler

    (Auszug aus Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schulbudgets in den Jahren 2018 und 2019)

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